Adresse:
Geschäftsstelle sozialinfo.ch
Schwarztorstrasse 20
3007 Bern
Tel: 031/ 380 83 10
Fax: 031/ 380 83 01
Kontaktformular

Glossar

Glossar zu den in der Datenbank verwendeten Abkürzungen

Bachelor
=
Bachelor ist der Studien-Erstabschluss nach angelsächsischem Modell, in der Regel nach drei Jahren. In der Bachelorstufe müssen die Studierenden Leistungen von 180 ECTS-Punkten erbringen. Der Bachelor ist ein erster anerkannter Studienabschluss, der es einem erlaubt, in die Arbeitswelt oder in ein Master-Studium zu wechseln. Sämtliche Studiengänge der Schweizer Hochschulen werden bis ins Jahr 2010 nach dem neuen Bachelor-Master-System, sog. Bologna-Modell, strukturiert.
BA = Bachelor of Arts
BBT  =  Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Berufsprüfung
BP
= Berufsprüfungen gehören zu den höheren Berufsausbildungen, zu denen auch die Höheren Fachprüfungen zählen. Beide Bildungsangebote der höheren Berufsbildung setzen ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Berufslehre), den Abschluss einer höheren schulischen Ausbildung (z.B. Matur) oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Zudem wird je nach Prüfungsreglement Praxiserfahrung verlangt; meist in der entsprechenden Berufsrichtung. Berufsprüfungen schliessen mit einem eidgenössisch anerkannten Fachausweis ab.
BIZ
=
Berufsinformationszentrum
Bologna-Reform = Umfasst die angestrebten Ziele im Sinne der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums
CAS = Certificate of Advanced Studies
ECTS - Punkte  =  Bewertung gemäss dem European Credit Transfer System (ECTS). Dokumentiert den Umfang einer Bildungsmassnahme im Hochschulbereich.
EDK
=
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
FH  =  Fachhochschule
HF  =  Höhere Fachschule
Höhere Fachprüfung = s. Berufsprüfung
Kopenhagen-Prozess = Umfasst die Ziele zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich der höheren Berufsbildung.
MAS
=
Master of Advanced Studies MAS: Unter MAS versteht man eine Weiterbildung, die einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten entspricht und sich aus drei Zertifikatslehrgängen mit abschliessendem Mastermodul kombiniert. Der Mastertitel ist eidgenössisch anerkannt und folgt der europäischen Bologna-Norm. Er wird auch "Executive Master" oder "Weiterbildungs-Master" genannt.
Master
=
Der Ausbildungs-Master (oder konsekutive Master) ist nicht mit dem Weiterbildungs-Master (MAS) zu verwechseln. Der Master ist der Studien-Zweitabschluss nach angelsächsischem Modell: Nach rund 3 Jahren kann das Studium mit dem Bachelor abgeschlossen werden, nach weiteren rund 1.5 – 2 Jahren mit dem Master. Diese zweite Studienstufe verlangt Leistungen im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Punkten. Der Master ist der Regelabschluss und entspricht dem bisherigen Diplom oder Lizentiat. Sämtliche Studiengänge der Schweizer Hochschulen werden bis ins Jahr 2010 nach dem neuen Bachelor-Master-System, sog. Bologna-Modell, strukturiert. Dabei ist für die Soziale Arbeit der Master of Arts (M.A.) und der Master of Science (MSc) von Bedeutung.
MA = Master of Arts
MSc = Master of Science
NDK  =  Nachdiplomkurs Fachhochschulebene = alter Begriff. Die NDK's werden ersetzt durch die Zertifikatslehrgänge ZLG.
NDS  =  Nachdiplomstudium Fachhochschulebene = alter Begriff. Der NDS wird ersetzt durch den Master of Advanced Studies MAS.
NDS-HF = Nachdiplomstudium im Tertiär B-Bereich. Hochstehende Qualifikation für die Praxis und Vermittlung höherer beruflicher Qualifikationen.
SVB
Schweizerischer Verband für Berufsberatung
Sekundärstufe  =  Darunter verstehen sich Grundausbildungen auf Sekunderstrufe I (für 13 bis 16-jährige) und auf Sekundarstrufe II (für 16 bis 20-jährige).
Tertiärstufe A
=
Hochschulische Tertiärstufe - Hochschulen
Tertiärstufe B
=
Nichthochschulische Tertiärstufe - höhere Berufsbildung
ZLG
=
Zertifikatslehrgang. Er ist in der Regel ein Modul des ganzen MAS, dauert ungefähr ein Jahr, umfasst 192 Kontaktstunden und wird mit 15 ECTS-Punkten gewertet. Er schliesst nach bestandener Qualifikation mit einem Zertifikat ab und entspricht weitgehende dem bisherigen Nachdiplomkurs NDK.