| Bachelor |
= |
Bachelor ist der Studien-Erstabschluss nach angelsächsischem Modell,
in der Regel nach drei Jahren. In der Bachelorstufe müssen die Studierenden
Leistungen von 180 ECTS-Punkten erbringen. Der Bachelor ist ein erster anerkannter
Studienabschluss, der es einem erlaubt, in die Arbeitswelt oder in ein Master-Studium
zu wechseln. Sämtliche Studiengänge der Schweizer Hochschulen
werden bis ins Jahr 2010 nach dem neuen Bachelor-Master-System, sog. Bologna-Modell,
strukturiert. |
| BA |
= |
Bachelor of Arts |
| BBT |
= |
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie |
Berufsprüfung
BP |
= |
Berufsprüfungen gehören zu den höheren Berufsausbildungen,
zu denen auch die Höheren Fachprüfungen zählen. Beide
Bildungsangebote der höheren Berufsbildung setzen ein eidgenössisches
Fähigkeitszeugnis (Berufslehre), den Abschluss einer höheren schulischen
Ausbildung (z.B. Matur) oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Zudem
wird je nach Prüfungsreglement Praxiserfahrung verlangt; meist in der
entsprechenden Berufsrichtung. Berufsprüfungen schliessen mit einem
eidgenössisch anerkannten Fachausweis ab. |
| BIZ |
= |
Berufsinformationszentrum |
| Bologna-Reform |
= |
Umfasst die angestrebten Ziele im Sinne der Schaffung eines Europäischen
Hochschulraums |
| CAS |
= |
Certificate of Advanced Studies |
| ECTS - Punkte |
= |
Bewertung gemäss dem European Credit Transfer System
(ECTS). Dokumentiert den Umfang einer Bildungsmassnahme im Hochschulbereich. |
| EDK |
= |
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren |
| FH |
= |
Fachhochschule |
| HF |
= |
Höhere Fachschule |
| Höhere Fachprüfung |
= |
s. Berufsprüfung |
| Kopenhagen-Prozess |
= |
Umfasst die Ziele zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich der
höheren Berufsbildung. |
| MAS |
= |
Master of Advanced Studies MAS: Unter MAS versteht man eine Weiterbildung,
die einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten entspricht und sich aus
drei Zertifikatslehrgängen mit abschliessendem Mastermodul kombiniert.
Der Mastertitel ist eidgenössisch anerkannt und folgt der europäischen
Bologna-Norm. Er wird auch "Executive Master" oder "Weiterbildungs-Master"
genannt. |
| Master |
= |
Der Ausbildungs-Master (oder konsekutive Master) ist nicht mit dem Weiterbildungs-Master
(MAS) zu verwechseln. Der Master ist der Studien-Zweitabschluss nach angelsächsischem
Modell: Nach rund 3 Jahren kann das Studium mit dem Bachelor abgeschlossen
werden, nach weiteren rund 1.5 – 2 Jahren mit dem Master. Diese zweite
Studienstufe verlangt Leistungen im Umfang von 90 bis 120 ECTS-Punkten.
Der Master ist der Regelabschluss und entspricht dem bisherigen Diplom oder
Lizentiat. Sämtliche Studiengänge der Schweizer Hochschulen werden
bis ins Jahr 2010 nach dem neuen Bachelor-Master-System, sog. Bologna-Modell,
strukturiert. Dabei ist für die Soziale Arbeit der Master of Arts (M.A.) und der Master of Science (MSc) von Bedeutung. |
| MA |
= |
Master of Arts |
| MSc |
= |
Master of Science |
| NDK |
= |
Nachdiplomkurs Fachhochschulebene = alter Begriff. Die NDK's werden ersetzt
durch die Zertifikatslehrgänge ZLG. |
| NDS |
= |
Nachdiplomstudium Fachhochschulebene = alter Begriff. Der NDS wird ersetzt
durch den Master of Advanced Studies MAS. |
| NDS-HF |
= |
Nachdiplomstudium im Tertiär B-Bereich. Hochstehende Qualifikation
für die Praxis und Vermittlung höherer beruflicher Qualifikationen. |
| SVB |
= |
Schweizerischer Verband für Berufsberatung |
| Sekundärstufe |
= |
Darunter verstehen sich Grundausbildungen auf Sekunderstrufe I (für
13 bis 16-jährige) und auf Sekundarstrufe II (für 16 bis 20-jährige).
|
| Tertiärstufe A |
= |
Hochschulische Tertiärstufe - Hochschulen |
| Tertiärstufe B |
= |
Nichthochschulische Tertiärstufe - höhere Berufsbildung |
| ZLG |
= |
Zertifikatslehrgang. Er ist in der Regel ein Modul des ganzen MAS, dauert
ungefähr ein Jahr, umfasst 192 Kontaktstunden und wird mit 15 ECTS-Punkten
gewertet. Er schliesst nach bestandener Qualifikation mit einem Zertifikat
ab und entspricht weitgehende dem bisherigen Nachdiplomkurs NDK. |